Über die Arbeit im Kreistag

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Kreistages sind:

  1. die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreisordnung - SächsLKrO)
  2. die Hauptsatzung des Landkreises Bautzen
  3. die Geschäftsordnung

Aufgaben des Landkreises

Die Aufgaben des Landkreises sind im § 2 SächsLKrO geregelt. Kurz gefasst:

Der Landkreis

  • ist das Bindeglied zwischen dem Staat und den Städten bzw. den Gemeinden. Er schließt die Lücke zwischen der staatlich-zentralen Aufgabenerfüllung und der örtlich bürgernahen Verwaltung.
    Dabei erfüllt der Landkreis im Wesentlichen drei Aufgaben:
    • Gemeindeverband
      Hier hat der Landkreis eine ausgleichende und ergänzende Funktion, d.h. er hat für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im kreisangehörigen Raum zu sorgen.  
    • Gebietskörperschaft
      Als Gebietskörperschaft erledigt der Landkreis die ihm zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich.
    • Untere Verwaltungsinstanz
      Beim Landkreis werden staatliche Verwaltungsaufgaben gebündelt und koordiniert. Die rein staatliche Verwaltungstätigkeit begegnet dem Bürger in der Regel dadurch, dass er vom Landratsamt einen Bescheid erhält.

Aufgaben des Kreistages

Die Aufgaben des Kreistages sind im § 24 SächsLKrO geregelt. Kurz gefasst:
Der Kreistag

  • ist oberste Vertretung der Einwohner des Landkreises
  • entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbstständig entscheiden
  • überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse.

Aufgaben der Fraktion

Die Rechtsstellung der Fraktion ist im § 31a SächsLKrO festgeschrieben, die Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung. Kurz gefasst:
Die Fraktion

  • ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kreisräten und Organteilen des Kreistages
  • wirkt bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Kreistages mit
  • erhält vom Landkreis Mittel für die sächlichen und personellen Aufwendungen

Einschätzung der Entwicklung im Kreistag Bautzen

Aus der Sicht eines Kreisrates des alten Landkreises Bautzen hat sich seit der Kreisreform 2008 Folgendes entwickelt:

  • Die Anzahl der Kreisräte ist um fast ein Drittel gestiegen. Trotz der unterschiedlichen Ausgangssituationen (zwei Landkreise, eine kreisfreie Stadt) ist die Kreistagsarbeit von Anfang an sachorientiert und wird nicht maßgeblich von Parteiinteressen dominiert.
  • Die Zusammenarbeit unter den Fraktionen ist überwiegend gut, ebenso mit der Kreisverwaltung und speziell dem Landrat.
  • Der vom Altlandkreis Kamenz praktizierte Erwerb und Betrieb von Oberschulen wurde durch die Vereinbarung zum Zusammenschluss vom neuen Landkreis Bautzen befristet übernommen. Damit erweiterte der Landkreis seine freiwilligen Aufgaben.
  • Seit dem Zusammenschluss hat sich der Finanzbedarf des Landkreises deutlich erhöht. Die jährliche Steigerungsrate der Kreisumlage liegt seitdem bei durchschnittlich 6%.